- In Zukunft soll die Radiovielfalt in Österreich noch mehr Platz haben.
- Das ermöglicht nun eine Gesetzesänderung des Privatradiogesetzes.
- Dazu wurde im Parlament ein Initiativantrag eingebracht.
Bisherige Beschränkung bei Sendezulassungen
Die größte Veränderung stellt dabei eine Anpassung des § 9 des Gesetzes dar. Bislang waren Radiobetreiber bei der Beantragung von Sendezulassungen eingeschränkt und konnten maximal 2 DAB+ Zulassungen beantragen. Die Beschränkung der Sendezulassungen stammt noch aus dem Analogzeitalter und wurde damals aufgrund der Frequenzknappheit im Gesetz festgelegt. Durch die neuen Möglichkeiten dank des digitalen Hörfunks ist sie jedoch nicht mehr zeitgemäß.
Künftig bis zu 6 DAB+ Zulassungen
Nun wird der Paragraf angepasst, sodass ein Radiobetreiber bis zu 6 DAB+ Zulassungen beantragen kann. Das gilt sowohl für alleinstehende Sender als auch für Sender in einem Medienverbund.
Derzeit gibt es in Österreich 16 nationale und 15 regionale Radioprogramme auf DAB+. Einige Hörfunkbetreiber würden gerne mehrere Sender ausstrahlen, dies hat die Einschränkung durch den Paragrafen 9 des Gesetzes bislang aber verhindert. Mit der Gesetzesänderung ist die Bündelung mehrerer Zulassungen bei einem Hörfunkveranstalter nun möglich.
Weiters darf ein Sender oder Medienverbund nun maximal 20% der zur Verfügung stehenden Bandbreite eines MUX (Multiplex Plattform für digitalen terrestrischen Hörfunk) belegen. Eine bestehende UKW-Zulassung soll künftig ebenfalls kein Hindernis mehr für die Beantragung einer DAB+ Zulassung darstellen, genauso wenig wie eine bestehende DAB+ Zulassung eine Benachteiligung beim Antrag einer UKW-Verlängerung sein soll.
„Der Verein Digitalradio Österreich befürwortet diese Änderungen und bedankt sich besonders für die Bemühungen der Bundesministerin für Medien MMag.a Dr.in Susanne Raab.“, kommentiert Roman Gerner, Vorsitzender des Vereins Digitalradio Österreich.
Ausbau des digitalen Hörfunks
Durch die Änderungen des Privatradiogesetzes kann die Radiovielfalt in Österreich noch weiterwachsen. Das stärkt die unabhängige Berichterstattung und sichert die journalistische Qualität in Österreich. Der Ausbau des digitalen Hörfunks kann dadurch beschleunigt werden und Zulassungswerber haben die Möglichkeit, weitere Programme und Programminhalte mit Regionalbezug auszustrahlen.
Für den geplanten MUX III, der weitere regionale Sendegebiete mit DAB+ Empfang versorgen soll und derzeit ausgeschrieben ist, kann die Gesetzesänderung ebenfalls behilflich sein und es Medienbetreibern ermöglichen, dafür eine Einreichung zu machen.