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Schlagwort: Telekommunikationsgesetz

Bund und Länder zu DAB+: Digitalisierung des Hörfunks zügig vorantreiben

Pressemitteilung Digitalradio Büro Deutschland

Vertreter von Bund und Ländern haben sich für eine schnellere Digitalisierung des Rundfunks ausgesprochen. Heike Raab, rheinland-pfälzische Staatssekretärin und Bevollmächtigte beim Bund und in Europa, für Medien und Digitales, sagte am Mittwoch mit Blick auf den Koalitionsvertrag: „Wir werden die Regelungen zur Interoperabilität in § 48 Telekommunikationsgesetz (TKG) angesichts der veränderten Anforderungen an den digitalen Hörfunk weiterentwickeln, um das Digitalradio als niedrigschwelliges Medium zu stärken.“ Raab kündigte auf der Netzwerkveranstaltung „DAB+ im Dialog“ in der Landesvertretung Rheinland-Pfalz eine neue Gesetzesinitiative an, die in Abstimmung mit dem Bund den §48 TKG neu fasst, wonach alle höherwertigen Radios künftig eine digitale Schnittstelle vorhalten sollen, zum Beispiel zum Empfang von DAB+. Für das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ergänzte Ministerialdirektor Dr. Tobias Miethaner: „An DAB+ führt kein Weg vorbei. Wir werden über das Digitalradio Board alle Akteure einbeziehen, um bei der Digitalisierung … Weiterlesen

DAB+ im Koalitionsvertrag: Verein Digitalradio Deutschland begrüßt wichtigen und konsequenten Schritt

Pressemitteilung Digitalradio Büro Deutschland

CDU/CSU und SPD haben sich darauf verständigt, das digital-terrestrische Radio weiterzuentwickeln. Der Verein Digitalradio Deutschland begrüßt das Bekenntnis zu DAB+ im Koalitionsvertrag als wichtigen und konsequenten Schritt im Rahmen einer bundesweiten Digitalisierungsoffensive. Die designierte Bundesregierung unterstützt damit die Entwicklung hin zum modernen Radio mit einer krisenfesten Infrastruktur, einer breiten Programmauswahl und noch genaueren Verkehrsinformationen für alle Autofahrer. Die Bedeutung der Digitalisierung des Radios bemisst sich auch daran, dass sie sich in zwei Passagen des Koalitionsvertrages wiederfindet. Im Koalitionspapier heißt es auf Seite 48 unter den Randziffern 2150-2154: „Wir werden die Regelungen zur Interoperabilität in § 48 Telekommunikationsgesetz (TKG) angesichts der veränderten Anforderungen an den digitalen Hörfunk weiterentwickeln, um das Digitalradio als niedrigschwelliges Medium zu stärken. Wir werden unter Einbeziehung aller Akteure im Digitalradio Board Maßnahmen entwickeln, um die Digitalisierung des Hörfunks weiter voranzutreiben.“ Auf Seite 49 unter den Randziffern 2223 … Weiterlesen